1 Förderung der Meinungsbildung
Wir setzen uns für die Förderung individueller und öffentlicher Meinungsbildung ein. Unsere Inhalte sollen massgeblich Eigenproduktionen sowie beauftragte und gemeinschaftliche Produktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum beinhalten.
2 Kulturelles Angebot und Gleichstellung
Unsere Inhalte bieten ein vielfältiges kulturelles Angebot und berücksichtigen dabei die Bedürfnisse von Mehrheiten, Minderheiten sowie die Interessen aller Alters- und Bevölkerungsgruppen. In unseren Inhalten sind alle Menschen unabhängig ihrer ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder Geschlecht gleichgestellt.
3 Achtung der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte
Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte anderer und streben danach, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit zu stärken. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz der Jugend.
4 Meinungsfreiheit und Bundesverfassung
Wir ermöglichen eine freiheitliche und demokratische Auseinandersetzung, auch über nicht bundesverfassungskonforme Meinungen, Ereignisse oder unsittliche Überzeugungen. Dabei wird jedoch keinesfalls zur gewaltsamen Veränderung der Bundesverfassung oder zu strafbaren Handlungen aufgefordert.
5 Integrität bei Interviews und Statements
Die Wiedergabe von Interviews und Statements erfolgt ohne Veränderung oder Verfälschung des Sinns der Aussage. Insbesondere bei Kürzungen und der Verwertung von Archivmaterial wird darauf geachtet, den ursprünglichen Kontext zu wahren. Personen, die um Mitwirkung gebeten werden, erhalten klare Informationen über Art und Zweck ihrer Mitwirkung.
6 Unabhängigkeit
Wir streben Unabhängigkeit an und vermeiden den Anschein, unsere Entscheidungsfreiheit durch Einladungen, Geschenke oder Rabatte zu beeinflussen. Gutscheine oder Ähnliches werden für die Verlosung an unser Publikum freigegeben.
7 Bevorzugung
Die Alpen-Welle verpflichtet sich, niemanden zu bevorzugen. Daher ist es untersagt, Mitgliedschaften in Vereinen oder anderen Gemeinschaftsorganisationen einzugehen, die das Ziel haben, eine bestimmte natürliche oder juristische Person zu fördern. Ausnahmen gelten für Vereinigungen, deren Mitgliedschaft für den Betrieb unerlässlich sind.
8 Bearbeitung von Beanstandungen
Beanstandungen von Publikum oder Behörden werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums bearbeitet.
9 Schutz der Mitarbeiter
Wir stehen hinter unseren Mitarbeitern und schützen sie vor Gewalt, Belästigung und Missbrauch. Jegliche Vorfälle werden sofort zur Anzeige gebracht. Wir verfolgen eine Nulltoleranzstrategie in dieser Hinsicht.
10 Geltungsbereich der Richtlinien
Diese Richtlinien gelten nicht nur für unsere Inhalte, sondern auch für Inhalte, die in Zusammenarbeit mit unseren Partnern realisiert werden.
Neerach, 01.01.2024
Ersetzt Version vom 01.01.2021